Die Verpflegungsleistung ihres Kindes erfolgt in ihrer Einrichtung durch die Vitateam GbR.
Grundlage für Verpflegungsleistungen sind die abgeschlossenen Verträge mit den Trägern der
Kindereinrichtungen oder Schulen. In diesen Verträgen sind die Rahmenbedingungen wie z.B.
Art der Verpflegung, Preise etc. geregelt. Demgemäß legt die Vitateam GbR die jeweiligen
Preise fest. Die Bestellung und Abrechnung der Verpflegungsleistung der einzelnen
Essenteilnehmer erfolgt durch die nachfolgende Einzelvereinbarung bei Registrierung im
Online-Portal:
1. Die Essenbestellung erfolgt im Online-Portal unter https://vitateam.essenbesteller.de.
Die Zugangsdaten erhalten sie über den Button „Zur Essenbestellung Registrieren“ bzw.
“Registrieren“. Dabei wird für jedes Kind ein eigenes Konto erstellt. Eine Freigabe zur
Essenbestellung erfolgt nach Abschluss der Registrierung durch die Vitateam GbR.
2. Die kostenpflichtige Bestellung erfolgt im Online-Portal durch die direkte Auswahl
des Menüs im online Speiseplan (1-Click Bestellung). Wir bitten Sie, die Bestellungen für den
Folgemonat immer bis zum 25. des aktuellen Monats durchzuführen.
3. Änderungen an der Bestellung können bis 8:00 Uhr des aktuellen Tages der Essenausgabe
im Online-Portal durchgeführt werden.
4. Die Autorisierung zur Essenausgabe erfolgt über eine sogenannte NFC-Karte. Die erste
Karte ist für Sie kostenlos. Auf Wunsch kann eine passende Kunststoffhülle für 0,60€ dazu
bestellt werden. Für die Erstellung einer neuen Karte wegen Defekt oder Verlust berechnen wir
Ihnen 5,00€.
5. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift. Das SEPA-Lastschriftmandat wird bei erstmaliger
Authentifizierung des Kundenkontos mit eigenem Passwort im Online-Portal erstellt.
Die Abbuchung des Essengeldes erfolgt zum 01. des Folgemonats. Es erfolgt kein Rechnungsversand.
Die Rechnungen stehen Ihnen im Online-Portal zur Verfügung.
6. Gebühren für Rücklastschriften, welche der Essenlieferant nicht zu vertreten hat,
trägt der Kontoinhaber. Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen Bankgebühren. Eine Zahlung
gilt erst mit Eingang auf dem Konto des Essenlieferanten als fristgerecht bewirkt.
7. Die Essenversorgung wird auf unbestimmte Zeit festgelegt und ist mit einer Frist
von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats schriftlich kündbar. Nach Ausgleich der Forderungen
erlischt auch die Einzugsermächtigung. Eventuelle Guthaben werden erstattet.
8. Die Anmeldung zur Essenversorgung kann seitens des Essenlieferanten abgelehnt
werden, wenn offene Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen. Im Falle des Zahlungsrückstandes
kann die Essenversorgung eingestellt werden bzw. ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.
9. Änderungen von Name, Anschrift und Bankverbindung sind dem Essenlieferanten
unter Angabe der Kundennummer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ggf. entstehende
Unkosten als Folge einer verspäteten Mitteilung trägt der Kunde.